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AG Digitalisierung am 28.07.2020
https://meet.google.com/zbi-ujft-csz
Die Teilnehmenden haben beschlossen sich zu dem Thema weiter zu treffen.
Aus den 63 Forderungen des DF haben wir die Bereiche ausgewählt (s. u.):
- Bereich „Sichtbarkeit, Teilhabe, Geschlechterstereotype“ aus dem Vortrag
- Bereich „Digitale Sicherheit und Gewalt“ aus dem Vortrag
Andiskutiert haben wir folgende Stichworte aus diesem Themenkreis:
- Bedrohung und Gewalt im Internet z.B. aktuell von Frauen durch Rechtsextremisten und Antifeministen, Rückverfolgung auf die Bedrohenden;
- Vermittlung von Medienkompetenz z.B. in der Schule, wer nimmt wie Einfluss auf (diese) Bildung;
An diesen Themen wollen wir Dienstag ansetzen.
Ziel: Welche der Forderungen sind dem dib wichtig; wofür will er aktiv werden; wie wollen wir wo konkret aktiv werden?
Falls Ihr per anklicken dieses links https://meet.google.com/zbi-ujft-csz keine Verbindung aufbauen könnt, meldet Euch kurz per mobil bei mir
Tamara Krutschau: 0162 48 034 68 oder auch per Festnetz bei
Kira Stein: 06151 76759
(oder auch per Festnetz bei mir. Ich sitze in unserem Genossenschaftsbüro und bin auch unter der Telefonnummer 06151 62 770 51 erreichbar.
Der Deutsche Frauenrat fordert:
Sichtbarkeit, Teilhabe und Geschlechterstereotype
Programme und Initiativen im außerschulischen Bereich sind zu fördern, die Mädchen und Frauen in der politischen Meinungsbildung und -äußerung im Netz sichtbarer machen, um den Digital Gender Gap zu schließen.
Maßnahmen und Initiativen für niederschwellige Angebote, die vom Perfektions-druck digitaler Selbstinszenierung entlasten und Mädchen und Frauen in der Entwicklung ihrer eigenen Identität unterstützen, sind zu fördern, z. B. durch digitale Mentoring-Programme.
Algorithmen sozialer Netze dürfen Geschlechterstereotype und intersektionale Diskriminierungen nicht reproduzieren und müssen nachprüfbar sein.
Digitale Sicherheit und Gewalt
Eine Klarnamenpflicht in sozialen Netzwerken darf nicht eingeführt werden. Ein neuer Straftatbestand zugunsten von Personen, die Opfer von digitaler Gewalt geworden sind, muss geschaffen werden. Verstöße gegen Persönlichkeitsrechte, Beleidigungen etc. im digitalen Kontext müssen juristisch genauso wie im Offline-Kontext verfolgt werden.
Zum Schutz aller Frauen bei ihren Aktivitäten im Netz muss das Netzwerkdurchsetzungsgesetz novelliert werden. Es muss mehr Transparenz geschaffen werden und die Netzwerke bei ihren Löschaktivitäten durch eine unabhängige Prüfinstanz besser kontrolliert werden.
Digitale Gewalt gegen Mädchen und Frauen muss systematisch erfasst und beobachtet werden. In Studien zum Umfang von Netzgewalt gegen Mädchen und Frauen muss die Perspektive Betroffener einbezogen werden.
[1] Die gesamte Präsentation findet ihr unter Datenablage, Nationale Netzwerke im dib internen Bereich.
Kira Stein Telefon: 06151 76759 |
www.VereinOnline.org